Finanzgruppe
Die Clientis Banken und die Clientis AG sind über einen Gesellschaftsvertrag miteinander verbunden und treten als «Clientis Gruppe» (nachfolgend auch «Clientis») auf. Die Clientis AG ist im Besitz der Clientis Banken und von diesen als Geschäftsführerin dieser einfachen Gesellschaft eingesetzt. Die Clientis AG hat als zentrale Organisation ein Weisungsrecht im Sinne des Bankengesetzes und der Bankenverordnung.
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Leistungen von Clientis als Finanzgruppe, insbesondere als Haftungsverbund, Kapitalmarktzugang und Dachmarke.
Der Zweck der Finanzgruppe besteht vor allem darin, die Wettbewerbsfähigkeit, die Kostenstruktur und die Refinanzierungsmöglichkeiten zu verbessern und einen gemeinsamen Marktauftritt zu ermöglichen. Die FINMA hat die Überwachung der einzelnen Clientis Banken der Clientis AG übertragen. Die konsolidierte Überwachung entlastet die Clientis Banken in wesentlichen Punkten.
Finanzgruppe als Solidaritätsnetz
Die Clientis Gruppe verfügt über ein gemeinsames Sicherheits- und Solidaritätsnetz (Haftungsverbund). Auf diese Weise könnte eine Clientis Bank, falls sie in Schwierigkeiten geraten sollte, von der Gruppe aufgefangen werden. Kernstück der Finanzgruppe ist die Clientis AG, welche die Liquiditätsspitze der Clientis Gruppe steuert. Von den Clientis Banken wird sie mit Eigenkapital ausgestattet. Als geschäftsführende Gesellschafterin garantiert die Clientis AG die Verbindlichkeiten der Clientis Banken aus ihrer Banktätigkeit im Sinne von Art. 17 lit. a der Bankenverordnung.
Die Clientis Banken haben gegenüber der Zentralbankfunktion der Clientis AG eine Beistandspflicht bis zu einem Betrag von 25 % der bankengesetzlich erforderlichen Eigenmittel. Mit einem Rating ausgestattet, kann die Finanzgruppe Geld am Kapitalmarkt aufnehmen. Das ermöglicht der Finanzgruppe eine breit abgestützte Refinanzierung.
Trennung von Haftungsverbund und Leistungsbezug
Die Clientis AG trennt sehr klar zwischen ihrer Rolle als Haftungsverbund und ihrer Rolle als Dienstleistungszentrum von Banken. Auf der einen Seite entsteht der Haftungsverbund durch den Gesellschaftsvertrag und verbindet ausschliesslich die Clientis Banken zur Clientis Gruppe. Auf der anderen Seite regelt die Clientis AG als Dienstleistungszentrum von Banken den Bezug von Services über ein dienstleistungsbezogenes Vertragswerk. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Banken im Leistungsbezug nach einheitlichen Verrechnungsprinzipien und Vertragsregelungen behandelt werden.
Corporate Governance in der Finanzgruppe
Die Clientis Gruppe stellt durch eine klare Corporate Governance sicher, dass alle Fragen von Struktur, Verantwortlichkeiten, Aktionariat, Führung und Steuerung, Kontrolle, Revision und Informationspolitik professionell geregelt sind. Auf diese Weise werden die Interessen der Clientis Banken als Eigentümer auf verlässliche und transparente Weise wahrgenommen.
Zur Corporate Governance in der Finanzgruppe gehört, dass in der Gruppe Transparenz, Fairness und Verantwortung auf allen Stufen und in sämtlichen Prozessen gefördert und gepflegt werden.