Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Haben Sie sich auch schon mit dem Gedanken befasst, dass Sie oder eine enge Bezugsperson in die Lage kommen könnten, nicht mehr urteilsfähig zu sein?

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch stellt zwei Instrumente zur Verfügung, mit denen man für diesen Fall im Voraus selber bestimmen kann: den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung.

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